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Warum jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um in Arbeitswelten zu investieren.

Die erhöhte Förderung im Rahmen des Investitionsfreibetrags erleichtert es Unternehmen, Arbeitswelten bewusst weiterzuentwickeln. 2025/26 ist ein Zeitraum, in dem eine Modernisierung nicht nur sinnvoll, sondern auch finanziell klug ist. 

Wieso – und welchen Unterschied das für Teams machen kann – zeigen wir in diesem Beitrag.

Viele Unternehmen stehen gerade vor ähnlichen Fragen:
Wie wollen wir 2026 zusammenarbeiten?
Welche Räume brauchen Teams, um gut arbeiten zu können – konzentriert, im Austausch, gesund?
Und wie kann die Arbeitsumgebung dazu beitragen, dass der Arbeitsalltag leichter wird?

Genau jetzt – seit 1. November 2025 – gibt es dafür einen zusätzlichen Anreiz:
Investitionen in Büro- und Arbeitswelten werden steuerlich attraktiver.

Das kann Entscheidungen unterstützen, die ohnehin überlegt werden – und das Timing besonders sinnvoll machen.
Wir erklären hier kurz und verständlich, was sich geändert hat und wie Unternehmen daraus echten Nutzen ziehen können.

Was ist neu?

Der sogenannte Investitionsfreibetrag (IFB) wurde befristet erhöht. Unternehmen können damit einen Teil ihrer Investitionskosten zusätzlich steuerlich geltend machen.

1.11.2025 – 31.12.2026 für allgemeine Investitionen für nachhaltige, langlebige oder energieeffiziente Lösungen

Konkret:

  • Für die meisten Büroinvestitionen können 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Für nachhaltige und energieeffizientere Lösungen beträgt der Freibetrag 22 %.

Kurz erklärt:
„Allgemein“ = Büromöbel, Ausstattung, ergonomische Arbeitsplätze, Meetingbereiche.
„Ökologisch“ = besonders langlebige, reparierbare, ressourcenschonende Systeme oder energieeffiziente Lösungen – sprechen Sie das gerne gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung ab.

Der Zeitraum:
Gilt ab jetzt: 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026

Obergrenze:
Die Bemessungsgrundlage liegt weiterhin bei max. 1 Mio. € pro Betrieb und Jahr.

Was ist nicht förderbar?

Die folgenden Punkte fallen nicht unter die Begünstigung:

  • Gebrauchtmöbel
  • Möbel oder Gegenstände unter 1.000 € (geringwertige Wirtschaftsgüter)
  • Dekoration & Pflanzen
  • Bauliche Maßnahmen (z. B. Trockenbau, Boden, Elektro)
  • Überwiegend privat genutzte Möbel

Warum ist die Förderung gerade jetzt interessant?

November und Dezember sind in vielen Unternehmen Planungsmonate:

  • Budgets werden abgeschlossen
  • Raumkonzepte für das neue Jahr werden definiert
  • Teams melden Bedürfnisse zurück
  • Entscheidungen über Umbauten oder neue Arbeitsplätze stehen an

Das heißt:
Wer jetzt plant, kann im neuen Jahr modernisierte Räume nutzen – und dabei steuerliche Vorteile abschöpfen.

Was heißt das für moderne Arbeitswelten?

Wenn Sie ohnehin darüber nachdenken, Arbeitsplätze zu verbessern, könnte dieses Zeitfenster finanziell sehr spannend sein.

Typische Investitionen unserer Kund:innen, die darunter fallen können:

Ziel im Büro Passende Ausstattung Effekt
Gesünder sitzen & arbeiten höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle weniger Verspannungen, mehr Wohlbefinden
Bessere Konzentration Akustiklösungen, Zonierungen ruhiger arbeiten, weniger Störungen
Mehr Zusammenarbeit Meeting- & Workshop-Bereiche Teams kommen leichter ins Gespräch
Zukunftsfähigkeit schaffen modulare Systeme, langlebige Möbel Räume bleiben flexibel & nachhaltig nutzbar
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Flux M Arbeitstisch Büro Bürotische neudoerfler Büroausstattung Steuervorteil

Das heißt:
Wer plant, sein Büro mitarbeiterfreundlicher, moderner und effizienter zu machen, kann das jetzt mit steuerlichem Vorteil tun.

Ein einfaches Beispiel

Ein Unternehmen gestaltet konzentrierte Arbeitszonen und Meetingbereiche neu.
Investitionssumme: 250.000 €.

Mit dem 20 %-Freibetrag können 50.000 € zusätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Das reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast.

Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von der individuellen Situation ab.
Eine genaue Berechnung erfolgt immer gemeinsam mit der Finance-Abteilung oder der Steuerberatung.
(Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.)

Wie läuft so ein Projekt ab?

  1. Wir sprechen über Ziele, Arbeitsweisen & Herausforderungen.
  2. Wir entwickeln ein stimmiges Raum- & Ausstattungskonzept
  3. Wir schätzen das Investitionsvolumen und zeigen Auswirkungen auf.
  4. Sie entscheiden in Ruhe.
    Wir begleiten Planung, Umsetzung und Terminierung.

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Büro weiterzuentwickeln – jetzt ist ein guter Moment.

Nicht, weil es schnell gehen muss.
Sondern, weil Budgets und Pläne für 2026 gerade festgelegt werden.
Und weil gutes Timing Entscheidungen erleichtert.

Wir laden Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein.