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Barrierefreiheitserklärung

Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Europäischen Kommission vom 11. Oktober 2018 über eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Neudoerfler Office Systems GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, einen möglichst umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen Inhalten sicherzustellen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.neudoerfler.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website entspricht in einigen Teilen der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).

Folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind vorhanden:

Nicht barrierefreie Inhalte

In den Tabellen der Referenz-Seiten ist die Header-Spalte nicht korrekt ausgezeichnet, wodurch das Erfolgskriterium WCAG 4.1.1 (Korrekte Syntax) nicht vollständig erfüllt wird.

Vereinzelt sind auf der Website anderssprachige Begriffe oder Textteile vorhanden und nicht mit dem entsprechenden lang-Attribut ausgezeichnet. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) nicht vollständig erfüllt. Die Ursache für die Nichterfüllung ist die fehlende technische Unterstützung.

Für wenige Bilder fehlt aufgrund der fehlenden redaktionellen Befüllung der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir bemühen uns, alle Bilder vollständig zu befüllen, aber im redaktionellen Alltag können einzelnen Bildern die Alternativtexte fehlen.

Einige Videos enthalten keine oder keine für Screenreader zugänglichen Untertitel (WCAG 1.1.1, 1.1.2, 1.2.1, 1.2.2). Ebenso sind für bestimmte visuelle Inhalte keine Audiodeskriptionen vorhanden (WCAG 1.2.3, 1.2.5). Ebenso haben mediale Inhalte wie Videos, die Produkte zeigen und nur Ton haben, keine Textalternativen. 

Da diese Videos jedoch lediglich der optischen Untermalung dienen und keine zusätzlichen Informationen enthalten, die nicht bereits im Text vermittelt werden, beeinträchtigt dies nicht den vollständigen Zugang zu den Inhalten.

An der Behebung folgender Punkte wird gerade gearbeitet:

1. Textalternativen

Podcasts verfügen über keine Transkriptionen (WCAG 1.2.1).

2. Kompatibilität

PDF-Dokumente auf der Website sind nicht durchgängig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. August 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (Getdesigned GmbH) vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.1 AA im Jahr 2025.